Gebäudeautomation seit Januar im GEG
Gerade im Bereich der Gebäudeautomation ist eine gute Planung, Ausführung und Betreuung unabdingbar. Wir von Blaich Automation planen vorausschauend, sodass ihr Bauvorhaben normgerecht und maximal energieeffizient umgesetzt wird.
In Deutschland regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden. Darin ist auch die Einführung eines „Smart Readiness Indikators“ vorgesehen, der auf Gebäudeautomation basiert. Die DIN EN 15232 ermöglicht die Ermittlung des energetischen Einsparpotenzials durch Gebäudeautomation und ordnet Gebäude in vier Effizienzklassen (A bis D) ein, basierend auf Heizung, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung und anderen Funktionen.
Das GEG 2024 enthält neue Vorgaben für Gebäudeautomation, insbesondere im § 71a. Nicht-Wohngebäude mit Heizungs- oder Klimaanlagen ab 290 kW müssen bis Ende 2024 ein GA-System der Klasse B oder besser sowie eine Energieüberwachungstechnik mit offener Schnittstelle installieren. Für neu errichtete Nicht-Wohngebäude gilt ab 2024 dieselbe Anforderung. Es muss außerdem gewährleistet sein, dass alle technischen Systeme unabhängig vom Hersteller kommunizieren können, was standardisierte Protokolle erfordert.
Wesentliche Anforderungen für den Automationsgrad B umfassen:
- Elektronische, kommunikationsfähige Raumtemperaturregelung, die das Verteilnetz und den Erzeuger umfasst
- Bedarfsgeführte Vorlauftemperaturregelung
- Differenzdruckgeregelte Umwälzpumpen
- Aufschaltung der Raumtemperatur zur Anpassung der Wärme- oder Kälteerzeugung.
Mehr Informationen unter:
https://www.tab.de/artikel/energieeinsparung-durch-gebaeudeautomation-3937425.html
https://www.tab.de/artikel/gebaeudeautomation-nun-im-geg-4034467.html